Frankfurt

Honorar für Künstler*innen

Stadt verstetigt Ausstellungsvergütung

Die Förderung

Die Stadt Frankfurt hat nach einer Pilotphase ihre Ausstellungshonorare für in Frankfurt ausstellende (Frankfurter) Künstler*innen vorerst verstetigt. Von nun an können ganzjährig Anträge auf ein Ausstellungshonorar von bis zu 1.000 Euro pro Künstler*in (im Falle einer Soloausstellung) beantragt werden. Für Ausstellungen bis Mitte März 2027 gibt es eine Antragsfrist bis 30. Oktober 2026.

 

Aus der Ausschreibung

Die Ausstellungsgrundvergütung dient der Förderung professioneller bildender Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Frankfurt am Main haben. Die Förderung dient der Vergütung professionell arbeitender bildender Künstler*innen für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in temporären, öffentlichen Ausstellungen. Nicht abgegolten sind mit der Ausstellungsgrundvergütung, die Kosten, die im Rahmen der Ausstellungsproduktion entstehen, wie z.B.: Produktionskosten, Auf-/Abbau, Transport, Reisekosten, Vermittlung u.a. Als Kunstwerke sind im Rahmen dieser Richtlinie alle Äußerungen von Künstler*innen zu verstehen, die bei einer kuratierten Ausstellung gezeigt werden und im weitesten Sinne der bildenden Kunst zugeordnet werden können.

Antragsberechtigt sind Institutionen, die durch das Kulturamt der Stadt Frankfurt im Bereich der bildenden Kunst institutionell gefördert werden oder in den letzten zwei Jahren bereits mehrfach eine Projektförderung von Seiten des Kulturamtes der Stadt Frankfurt erhalten haben (eine Liste nicht antragsberechtigter Akteure findet sich in der Ausschreibung). Die Vergütung pro Ausstellung und Künstler*in ist gestaffelt von 200 bis 1.000 Euro, je nach Anzahl der beteiligten Künstler*innen je Ausstellung.

 

 

 

 

 

 

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Mehr Infos:

Name

Ausstellungsgrundvergütung Bildende Künstler*innen

 

Bewerbende

Prof. Bildende Künstler*innen mit Arbeits- und Lebensmittelpunkt Frankfurt / Antrag ist durch ausstellende Institution zu stellen

 

Institution

Kulturamt Frankfurt

 

Inhalt

Ausstellungsvergütung für teilnehmende Künstler*innen an Ausstellungen in Frankfurt, welche die o.g. Kriterien erfüllen

 

Region

Frankfurt

 

Zeit

dauerhaft / aktuell Anträge aber nur für Ausstellungen bis 15. März 2027

 

(Nächste) Frist

24.07.2026 bzw. 30.10.2026

 

Art

Vergütung

 

Sparte

Kunst

 

Mittel

Bis zu 1.000 Euro pro Künstler*in im Rahmen einer Ausstellung

 

Link

(Link)

 

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