Die Stipendien
Die Projektstipendien der Maifestspiele Wiesbaden richten sich an Wiesbadener Kulturschaffende, vornehmlich aus der Musik und den Darstellenden Künsten. Es geht um konkrete Projekte im Rahmen der Maifestspiele 2027. Bewerbungen können bis Ende August eingereicht werden.
Aus der Ausschreibung
„Freiräume – Projektstipendium Internationale Maifestspiele“, ein Kooperationsprojekt zwischen dem Kulturamt Wiesbaden und dem Hessischen Staatstheater Wiesbaden, greift den im Ende 2020 veröffentlichten Kulturentwicklungsplan formulierten Wunsch auf, der Freien Szene Wiesbadens mehr Sichtbarkeit im Stadtgeschehen zu ermöglichen sowie weitere finanzielle Mittel und Auftrittsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es können sich Kunst- und Kulturschaffende, schwerpunktmäßig aus den Bereichen Darstellende Kunst und Musik, für ein Projektstipendium und einen damit verbundenen Auftritt im Rahmen der Internationalen Maifestspiele 2027 bewerben.
In der Spielzeit 2026/2027 beschäftigt sich das Hessische Staatstheater mit einer spannenden Frage als Spielzeitmotto: „Wem gehört die Stadt?“ Möglich sind künstlerische Arbeiten, die unterschiedliche Perspektiven auf das Zusammenleben in der Stadt eröffnen und bestehende Verhältnisse hinterfragen. Dabei können Fragen nach Teilhabe, Zugehörigkeit, Erinnerung, Wohnen, Mobilität, öffentlichem Raum oder kultureller Sichtbarkeit ebenso im Mittelpunkt stehen wie Visionen einer Stadt, die von ihren Bewohnern gemeinsam gestaltet wird. Die geplanten Projekte können sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen, dies ist aber keine Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums.
Zwischen 26. Juni und 30. August 2026 können sich Wiesbadener Kulturschaffende für eines der Stipendien der Landeshauptstadt Wiesbaden in Höhe von bis zu 8.000 Euro bewerben. Die ausgewählten Projekte werden in das Programm der Internationalen Maifestspiele 2027 aufgenommen. Je nach Bedarf können die Projekte in den Räumen des Hessischen Staatstheaters oder an anderen Orten in Wiesbaden gezeigt werden. Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich Projekte, mit deren Umsetzung bis zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen wurde. Maßgebliches Ziel der Förderung ist die Neuproduktion künstlerischer Werke.
Bewerbungsberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler sowie Trägerinnen und Träger kultureller Projekte, bei denen das kommerzielle Interesse nicht im Vordergrund steht und die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben oder deren künstlerisches Wirken seinen zeitlichen und örtlichen Schwerpunkt in Wiesbaden hat. Bei Gruppen / Ensembleanträgen muss mindestens eine künstlerisch beteiligte Person diese Voraussetzungen erfüllen. Die künstlerische Tätigkeit ist durch Vorlage von Programmankündigungen, Publikationen, Presseartikeln, Förderbescheiden oder in sonstiger geeigneter Weise zu belegen.
(Exzerpt, redaktionell bearbeitet)






